Seit dem Juli 2005 ist es in Mecklenburg-Vorpommern (MV) möglich, auch ohne einen regulären Fischereischein Angelkarten zu erwerben. Hierfür wurde der Touristenfischereischein für künftige Angler ab 10 Jahren geschaffen.

Der Touristenfischereischein wird ohne Prüfung für einen Zeitraum von 28 Tagern erteilt. Auf Antrag bei den örtlichen Ordnungsämtern wird er erstellt und kann auch mehrfach verlängert werden.

Antragstellung für den Touristenfischereischein

  • Zur Antragstellung sind folgende Punkte zu beachten:
  • Dieser Antrag ist auszufüllen.
  • Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor dem ersten Angeltag der Behörde vorliegen.
  • Der Personalausweis ist vorzulegen oder bei postalischer Beantragung als Kopie dem Schreiben beizulegen.

Kosten

Der Touristenangelschein Mecklenburg Vorpommern ist 28 Tage gültig und kostet bei der Erstausstellung 24,- €. Die Verlängerung für weitere 28 Tage im gleichen Kalenderjahr kostet 13,- €. Die Verlängerung kann mehrfach erfolgen.

Prüfung

Eine Fischereiprüfung im eigentlichen Sinne ist nicht notwendig. Mit der Erteilung des Touristenangelscheines erhält der Urlaubsangler eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum Fischereirecht, zur fischwaidgerechten Handhabung von Angel und Fischen sowie den Mindestmaßen in MV.

weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten sie auf der Seite vom Amt Crivitz und beim Landesamt für Fischerei. Hier können sie auch den Antrag herunterladen.

 

Bitte beachten sie, das der Touristenfischereischein nur zum Kauf von Angelkarten berechtigt. Um im Glambecksee angeln zu dürfen, brauchen sie noch zusätzlich eine Angelkarte.